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BGH, 24.02.1977 - 4 StR 690/76 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rüge fehlerhafter Ablehnung des auf Anhörung eines Zeugen gerichteten Beweisantrages - Zulässigkeit der Annahme der Unerreichbarkeit eines Zeugen bei bloßer Unmöglichkeit zur Vernehmung des Zeugen noch am selben Tage
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 04.12.1958 - 4 StR 411/58
Auszug aus BGH, 24.02.1977 - 4 StR 690/76
Das Gericht darf sich aber aus Zweifeln darüber, ob sich der Angeklagte in der einen oder anderen Richtung schuldig gemacht hat, nicht ohne weiteres durch Flucht in die Wahlfeststellung heraushelfen; diese setzt vielmehr voraus, daß eine eindeutige Klärung trotz Ausschöpfung aller verfügbarer Erkenntnismittel nicht möglich ist (RGSt 70, 326, 327; BGH NJW 1954, 932; BGHSt 12, 386, 388; 21, 152;… BGH GA 70, 24).Das aber schlösse, sieht man von der Möglichkeit einer Beteiligung am Diebstahl ohne Mitwirkung am Tatort ab (vgl. BGHSt 12, 386, 390), für die das Urteil keinen Anhalt bietet, eine Wahlfeststellung aus (…vgl. BGH, a.a.O., S. 389).
- BGH, 12.09.1951 - 4 StR 533/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 24.02.1977 - 4 StR 690/76
Eine solch wahldeutige Feststellung zwischen Diebstahl und Hehlerei ist zulässig (RGSt 68, 257; BGHSt 1, 302, 304 und weitere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs). - BGH, 02.11.1951 - 4 StR 337/51
Auszug aus BGH, 24.02.1977 - 4 StR 690/76
Dennoch wird es sich um der wahrheitsgemäßen Bezeichnung willen empfehlen, falls der Tatrichter erneut zu einem Schuldspruch auf wahldeutiger Grundlage kommen sollte, dies auch im Urteilssatz zum Ausdruck zu bringen (vgl. BGH NJW 1952, 114; BGHSt 8, 63, 66; 25, 182, 186).
- BGH, 05.03.1954 - 5 StR 661/53
Auszug aus BGH, 24.02.1977 - 4 StR 690/76
Das Gericht darf sich aber aus Zweifeln darüber, ob sich der Angeklagte in der einen oder anderen Richtung schuldig gemacht hat, nicht ohne weiteres durch Flucht in die Wahlfeststellung heraushelfen; diese setzt vielmehr voraus, daß eine eindeutige Klärung trotz Ausschöpfung aller verfügbarer Erkenntnismittel nicht möglich ist (RGSt 70, 326, 327; BGH NJW 1954, 932; BGHSt 12, 386, 388; 21, 152;… BGH GA 70, 24). - BGH, 11.11.1966 - 4 StR 387/66
Verurteilung auf wahldeutiger Grundlage wegen schweren Raubes oder Hehlerei - …
Auszug aus BGH, 24.02.1977 - 4 StR 690/76
Das Gericht darf sich aber aus Zweifeln darüber, ob sich der Angeklagte in der einen oder anderen Richtung schuldig gemacht hat, nicht ohne weiteres durch Flucht in die Wahlfeststellung heraushelfen; diese setzt vielmehr voraus, daß eine eindeutige Klärung trotz Ausschöpfung aller verfügbarer Erkenntnismittel nicht möglich ist (RGSt 70, 326, 327; BGH NJW 1954, 932; BGHSt 12, 386, 388; 21, 152;… BGH GA 70, 24). - BGH, 05.05.1970 - 4 StR 96/70
Erheblichkeit einer Verurteilung eines Täters wegen Diebstahl oder Hehlerei für …
Auszug aus BGH, 24.02.1977 - 4 StR 690/76
Zwar kann eine Verurteilung nur wegen Hehlerei, obschon auch die Möglichkeit eines Diebstahls offen bleibt, einen Angeklagten seit dem Inkrafttreten des 1. StrRG nicht mehr beschweren (BGH, Urt. vom 5. Mai 1970 - 4 StR 96/70). - BGH, 15.05.1973 - 4 StR 172/73
Wahlfeststellung: Raub oder Unterschlagung?
Auszug aus BGH, 24.02.1977 - 4 StR 690/76
Dennoch wird es sich um der wahrheitsgemäßen Bezeichnung willen empfehlen, falls der Tatrichter erneut zu einem Schuldspruch auf wahldeutiger Grundlage kommen sollte, dies auch im Urteilssatz zum Ausdruck zu bringen (vgl. BGH NJW 1952, 114; BGHSt 8, 63, 66; 25, 182, 186). - RG, 02.05.1934 - 1 D 1096/33
I. Ist innerhalb der Grenzen, die sich für die Umgestaltung der Strafklage aus § …
Auszug aus BGH, 24.02.1977 - 4 StR 690/76
Eine solch wahldeutige Feststellung zwischen Diebstahl und Hehlerei ist zulässig (RGSt 68, 257; BGHSt 1, 302, 304 und weitere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs). - RG, 17.09.1936 - 2 D 433/36
1. Darf ein Vergehen gegen § 330 a StGB. in eine Wahlfeststellung einbezogen …
Auszug aus BGH, 24.02.1977 - 4 StR 690/76
Das Gericht darf sich aber aus Zweifeln darüber, ob sich der Angeklagte in der einen oder anderen Richtung schuldig gemacht hat, nicht ohne weiteres durch Flucht in die Wahlfeststellung heraushelfen; diese setzt vielmehr voraus, daß eine eindeutige Klärung trotz Ausschöpfung aller verfügbarer Erkenntnismittel nicht möglich ist (RGSt 70, 326, 327; BGH NJW 1954, 932; BGHSt 12, 386, 388; 21, 152;… BGH GA 70, 24).
- BGH, 13.11.1984 - 4 StR 656/84
Wahlfeststellung zwischen Hehlerei und Diebstahl wenn eindeutige Feststellung …
Die Verurteilung auf mehrdeutiger Tatsachengrundlage nach § 242 StGB oder § 259 StGB kommt nur in Betracht, wenn eine eindeutige Feststellung trotz Erfüllung der dem Gerichtobliegenden Pflicht zur Wahrheitsermittlung (§ 244 Abs. 2 StPO), d.h. trotz Ausschöpfung aller Beweismittel und sonstiger Erkenntnisquellen nicht möglich ist und wenn andere als die in der wahlweisen Verurteilung festgestellten möglichen Handlungen sicher ausgeschlossen sind (BGH MDR 1980, 948, 949; BGH, Urteile vom 10. Februar 1977 - 4 StR 690/76 und vom 29. März 1984 - 4 StR 89/84;… Hürxthal in KK § 261 StPO Rdnr. 67).